„Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich heute in Berlin gemeinsam in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.1.23 ab.
Alle Beteiligten betonen, dass die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge eine zwingende Vorarbeit für die bundesdeutschen Gemeinden darstellt, damit diese ab dem Jahr 2025 weiterhin die unverzichtbare Grundsteuer erheben können. Denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen ab Januar 2025 nur noch die neuen Wertansätze zugrunde gelegt werden. Für einen erfolgreichen Abschluss der Grundsteuerreform ist es daher unerlässlich, dass den Finanzämtern frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen vorliegt. Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Mio. wirtschaftlichen Einheiten zeitgerecht bewerkstelligt werden. Damit ist sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendige Zeit verbleibt, um die neuen Hebesätze im Rahmen der Haushaltsaufstellung festzulegen und die neuen Grundsteuerbescheide zu versenden.“ so der Senat mit Pressemitteilung vom 13.10.2022-