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1,2 Millionen Euro für Hamburger Personalratswahlen: Eine Analyse der Kostenstruktur

Die Personalratswahlen innerhalb der Hamburger Verwaltung haben beträchtliche finanzielle Aufwendungen verursacht, wie aus meiner Anfrage 22/15038 hervorgeht. Insgesamt belaufen sich die ermittelbaren Kosten auf etwa 1,2 Millionen Euro.

Ein bemerkenswerter Aspekt dieser Kostenstruktur ist die dominante Rolle der Personalausgaben. Rund 94 % der Gesamtkosten entfallen auf Personalkosten. Dies verdeutlicht den erheblichen Aufwand, der mit der Organisation und Durchführung von Personalratswahlen verbunden ist, insbesondere in Bezug auf die Freistellung von Mitarbeitern für die Wahlvorbereitung und -durchführung.

Ein spezifischer Kostenblock betrifft die Freistellungen von Wahlvorständen, die für die Wahl der Personalräte an den Schulen und des Gesamtpersonalrates der Schulen verantwortlich sind. Hier entfallen allein kalkulatorisch etwa 1,0 Millionen Euro der Gesamtkosten.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist die deutliche Variation der Wahlbeteiligung zwischen den verschiedenen Personalräten. Während der Personalrat der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz eine Wahlbeteiligung von 33 % verzeichnete, erreichte der Personalrat beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eine beeindruckende Wahlbeteiligung von 100 %.

 

Die Wahlbeteiligung der Hamburger Behörden:

22-15038_Anlage2.pdf

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Die Kosten für die Personalratswahlen der Hamburger Verwaltung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.